INFORMATION |
|||||
|
|||||
|
Liebe Freunde, wir laden Sie ein, unserem Appell zu folgen und sich öffentlich an der Kampagne für die Anerkennung unserer schlesischen Nationalität in Polen zu beteiligen. Gerne informieren wir Sie darüber, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in unserer Angelegenheit am 17. Mai 2001 entscheiden wird. Wir hoffen, daß das Gerichtsurteil viele Deklarationen und Konventionen zum Schutz der Nationalen Minderheiten berücksichtigen wird, vor allem das Rahmenübereinkommen zum Schutz von Nationalen Minderheiten des Europaparlamentes, welches Polen unterschrieben und inzwischen auch ratifiziert hat. Wir glauben an Gerechtigkeit und sind überzeugt, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unserer Nation kein grundlegendes Recht entziehen wird und unsere Nation anerkennt. Es würde uns freuen, wenn andere europäische Nationen, ethnische Gruppen oder einzelne Bürger eine Deklaration zu Unterstützung unseres Anliegens an die angegebene Adressen übermitteln würden:
Nur wenige Wörter zur Unterstützung unseres Bestrebens können doch hilfreich sein und auf uns ermutigend wirken. Wir hoffen, Sie werden unser Appell unterstützen. Bitte, zögern Sie auch nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie weitere Informationen von uns erhalten möchten. Mit unserem besten Wünschen Die Bewegung für die Autonomie
Schlesiens |